Gilt die DIN 1946-6 auch für mich?
Die Erstellung von Lüftungskonzepten wird in der Regel vom Planer oder Architekten ausgeführt. Maßgeblich dafür ist die DIN 1946-6. Doch was passiert eigentlich, wenn sich der Bauherr anders entscheidet, kein Lüftungskonzept beauftragt oder beispielsweise bei einer Sanierung mit Fenstertausch kein Planer oder Architekt beteiligt ist? Was hat der Fensterbauer und -lieferant dann zu tun? Auf was ist zu ? Und wie sieht eine möglichst pragmatische und kundenorientierte Lösung aus?
Bei Neubauten oder Sanierungen mit Fenstertausch beziehungsweise abdichtenden Arbeiten greift die DIN 1946-6 und fordert die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses muss von einem Planer oder Fachplaner erstellt werden. Denn er ist der Hauptverantwortliche für den Bau. Er ist der Fachmann, auf den sich der Bauherr verlassen kann. Wenn er Dienstleister hierfür einsetzt, trägt er dennoch die Verantwortung. Der Planer muss den Kunden beraten, aufklären und Lösungen anbieten.
Wann greift die DIN 1946-6?
Die DIN 1946-6 besagt, dass bei allen Neubauten oder Sanierungen, bei denen mehr als 1/3 der Fenster am Gebäude getauscht werden, beziehungsweise im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird, ein Lüftungskonzept zu erstellen ist.
Sind Fensterbauer in der Pflicht, ein Lüftungskonzept zu erstellen?
Der Fensterbauer ist grundsätzlich in der Hinweispflicht, sofern bei dem Austausch von Fenstern kein Planer oder Architekt involviert ist. Der Fensterbauer verändert mit seiner Maßnahme die Bauphysik und wird damit zum Planer. Durch den Fenstertausch ohne Beteiligung eines Planers oder Architekten ist er der verantwortliche Fachmann und Ansprechpartner, auf den sich der Endkunde verlassen kann. Der Fensterbauer hat den Bauherren darauf hinzuweisen, dass er die Pflicht hat, bei einem Fachplaner oder Planer ein Lüftungskonzept in Auftrag zu geben. Der Bauherr kann sich dagegen entscheiden und nichts für die Fensterlüftung tun, oder aber seinen kompetenten Fensterbauer damit beauftragen, die Lüftung in den Fenstern einzuplanen.
Nun ist eine umfassende Aufklärung des Kunden entsprechend den oben genannten Punkten erforderlich. Prinzipiell sollte man als Fensterbauer im Angebotsprozess deutlich und unübersehbar auf die DIN 1946-6 verweisen; ein Satz im Kleingedruckten des Angebots ist nicht ausreichend. Wichtig ist der Hinweis, dass das Lüftungskonzept von der Norm gefordert ist und der Bauherr dies bei einem Planer beauftragen muss. Ist dies getan, lassen Sie sich das am besten zum Schluss schriftlich bestätigen, da Sie sonst eventuell in Haftung geraten können.
Eine optimale Lösung bieten wir über unser INNOPERFORM® Berechnungstool. Das Ergebnisblatt am Ende der Berechnung enthält hier ein entsprechendes Unterschriftenfeld. So hat es einen ordnungsgemäßen und professionellen Charakter, und es ist in einem Zug erledigt.
Normengerechte Kundenberatung als aktives Marketing
Nutzen Sie den vermeintlichen Nachteil der Pflicht zur Aufklärung über die Norm für ein positives Beratungsgespräch, zufriedene Kunden und eine erfolgreiche und zugleich normengerechte Auftragsabwicklung. Wie? Ganz einfach: Ist eine der Optionen für das Lüftungskonzept die Fensterlüftung, können Sie gleich Nägel mit Köpfen machen und Kompetenz beweisen. Als Fensterbauer können Sie ihr Know-how unter Beweis stellen und gegenüber anderen Wettbewerbern einen Mehrwert bieten – die normgerechte Auslegung mit arimeo Fensterlüftern. Dafür können Fensterbauer unseren kostenlosen Service nutzen: Auf unserer Webseite bieten wir für die häufigste der Lüftungsarten, die Querlüftung, ein Berechnungstool an. Mit wenigen Angaben zur Wohnung haben Sie nach ein paar Mausklicks ein konkretes Ergebnis. Das zeigt die erforderlichen Luftvolumina auf und, noch besser, gleich wie viele arimeo Fensterfalzlüfter eingebaut werden sollen. Bei komplizierteren Lüftungszusammenhängen können Fensterbauer auch eine kostenlose und objektspezifische Beratung und Berechnung der arimeo Fensterfalzlüfter über uns anfertigen lassen. So können Sie Ihrem Kunden Ihr „dichtes“ Fenster anbieten, sorgen mit Kompetenz für die Raumbelüftung und können die Forderung der DIN 1946-6 auf eine einfache und wirtschaftliche Art und Weise lösen.
Praxis-Tipp In fünf Schritten zum normengerechten Fensterauftrag!
- Dem Kunden das Wunschfenster anbieten
- Über die DIN 1946-6 aufklären
- Hinweispflicht bestätigen lassen
- Eckwerte der Wohnung erfassen und im INNOPERFORM® Berechnungstool eingeben
- Lösungsvorschlag mit arimeo Fensterfalzlüftern gemäß DIN 1946-6 präsentieren
Fertig! Norm erfüllt, Kunden glücklich gemacht und Auftrag erhalten.
Was fordert die DIN 1946-6?
Im ersten Schritt des Lüftungskonzeptes ist der Volumenstrom für die notwendige Feuchteschutzlüftung der Wohnung oder des Hauses zu berechnen. Davon wird ein gemäß DIN 1946-6 rechnerisch ermittelter Wert für die Infiltration über Gebäudeleckagen abgezogen. Ist die Infiltration, d.h. die natürliche Lüftung über Gebäudeundichtigkeiten, geringer als die notwendige Feuchteschutzlüftung, wird eine lüftungstechnische Maßnahme notwendig.
In diesem Fall ist im zweiten Schritt ein Lüftungssystem auszuwählen und die exakten Daten der Wohnung zur Auslegung des Systems gemäß DIN 1946-6 zu ermitteln. Als Lüftungssystem können die Freie Lüftung, die Schachtlüftung oder die ventilatorgestützte Lüftung in Betracht gezogen werden. Je nach Auswahl werden unterschiedliche Luftvolumenströme nutzerunabhängig zur Belüftung der Wohneinheit gefordert. Dies kann die Feuchteschutzlüftung (geringste Luftmenge), die Reduzierte Lüftung oder die Nennlüftung (höchste Luftmenge) sein.
Freie Lüftung mit Fensterfalzlüftern
Der einfachste Lösungsansatz innerhalb der DIN 1946-6 ist die Freie Lüftung zum Feuchteschutz. Dazu sind in der Wohneinheit mindestens zwei Fassadenseiten mit Fenstern notwendig, um eine Querlüftung zu ermöglichen. In der Freien Lüftung können beispielsweise die arimeo Fensterfalzlüfter eingesetzt werden. Sie sind dezent, wirtschaftlich und integrieren sich in bereits vorhandene Fenstersysteme. Eine weitere gängige Lösung zur Feuchteschutzlüftung – insbesondere bei einseitig ausgerichteten Wohnungen – ist eine Kombination von Badlüfter gemäß DIN 18017-3 (Abluft) mit arimeo Fensterfalzlüftern als Zuluftelemente. Das ist eine komfortable und zugleich wirtschaftliche Lösung.
Sie wollen mehr erfahren? Dann kontaktieren Sie uns. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung sowie unseren kostenlosen Service inklusive objektspezifischer Beratung und Auslegung der arimeo Fensterfalzlüfter gemäß DIN 1946-6.
Die DIN 1946-6 legt fest, dass bei Neubauten oder Sanierungen mit Fenstertausch ein Lüftungskonzept erforderlich ist. Der Bauherr muss einen Planer beauftragen, dies zu erstellen. Ist kein Planer beteiligt, liegt die Verantwortung beim Fensterbauer, der den Bauherrn auf die Norm hinweisen muss. INNOPERFORM® bietet kostenlose Beratung und Berechnungstools für die normgerechte Auslegung von Fensterfalzlüftern gemäß DIN 1946-6. Die Freie Lüftung mit Fensterfalzlüftern ist eine einfache und kostengünstige Lösung, um die Anforderungen der Norm zu erfüllen.
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